1. Schulen / Kinderbetreuung / Jugend

1.1. Jugendplatz konsequent umsetzen.

Ziel: erster erlebbarer Raum muss zu den Kinder- und Jugendtagen 2020 fertiggestellt sein.

Begründung:
Die Jugendlichen verfolgen das Ziel ihren Anteil am Stadtraum zu gestalten seit nunmehr vier Jahren. Jugendliche haben aber nicht vier Jahre Zeit, da vier Jahre im Zeitempfinden von Jugendlichen viel länger sind, als im viel trägeren Zeitempfinden von Erwachsenen, beispielsweise Gemeinderäten. Naturgemäß sind Jugendliche nach vier Jahren oft keine mehr, und so entsteht eine Zeitschleife: „neue“ Jugendliche wachsen nach, bemühen sich weitere vier Jahre um einen Jugendplatz, werden nach weiteren vier Jahren durch die nun übernächste Generation ersetzt usw… das ist für die Stadt sehr „günstig“, weil der Invest niemals vollzogen werden muss und die Jugendlichen über vier Jahre beschäftigt sind. Jugendarbeit ist aber nicht KinderbetreuungPLUS, sondern soll ernsthaft zu Ergebnissen führen. Also müssen ernsthafte Planer einbezogen werden. Und es muss ein ernsthafter Betrag im Haushalt eingestellt werden. Ob hier wirklich die aus den ersten Gesprächen hervorgegangenen 300.000EUR vonnöten sind, muss die Planung zeigen, die umgehend nach der Haushaltsgenehmigung beginnt.

1.2. Jugendplatz: Skateranlage

Zur Skateranlage muss umgehend geklärt werden in welcher Form und ob sie überhaupt im Stadtpark verwirklicht werden kann. Dazu muss das Gespräch mit dem Denkmalschutz gesucht und eine verbindliche Aussage erwirkt werden. In der Folge sind ggf. Alternativen zu prüfen. Die Skateranlage muss abgekoppelt vom Jugendplatz betrachtet werden, um dessen schnelle Umsetzungnicht zu gefährden.

1.3. Kindercampus Ezach Entwicklungszeit optimieren

Die Entwicklungszeit des Kindercampus Ezach soll optimiert werden. Eine Dauerbaustelle über 5 Jahre bis schließlich auch die Wohnbebauung steht und vielleicht darüber hinaus noch das ÖZE umgenutzt wird ist kaum zumutbar.

1.4. Schellingschule: Schulhoferweiterung / Zugangsregelung.

Gerade im Grundschulbereich, wo Kinder einen erhöhten Bewegungsbedarf haben, sind hierzu geeignete Angebote zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
Die Schellingschule, die bereits seit Jahren unter schwierigen Randbedingungen durch benachbarte, zweifelsfrei durchaus notwendige Bauaktivitäten und dadurch einhergehende Belastungen (Lärm, Zugangsbeschränkungen etc.) leidet, muss dringend eine akzeptable Umgebung für die Durchführung der notwendigen Regenerationsphasen in Form eines ausreichend großen und sicheren Pausenhofes erhalten. Hierbei ist bei der Neugestaltung neben dem notwendigen Platzbedarf auch eine angemessene Ausstattung zu gewährleisten und zwar unter Berücksichtigung der Übersichtlichkeit und Einsehbarkeit im Sinne einer realisierbaren Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus sind Zugangsregelungen an den Eingangsbereichen des Pausenhofes und der Schulgebäude zu treffen, die den Zu- und Durchgang Unbefugter auf ein notwendiges Minimum reduzieren.

1.5. Sauberkeit Sporthallen

Unsere Sporthallen müssen im schulischen Bereich nicht zuletzt zum Zweck der Gesundheitsförderung durch Bewegung nutzbar sein. Aber auch der Breiten- und Leistungssport der Vereine muss unter akzeptablen Rahmenbedingungen durchführbar sein. Hierzu gehört durchaus auch die Sauberkeit der Hallenböden. Viele dort ausgeübte Sportarten sind darauf ausgerichtet, zum Teil mit Ganzkörperkontakt zum Hallenboden praktiziert zu werden. Als Beispiele seien hier stellvertretend die asiatischen Kampfsportarten, Gymnastik, Gerätturnen sowie diverse Gesundheitssportangebote genannt.

Begründung:
Betrachtet man die aktuelle Situation der Hallen unter hygienischen Gesichtspunkten, so lassen die Reinigungsleistungen durchaus Luft nach oben erkennen. Häufig sind die Hallenböden dermaßen verschmutzt, dass dieser Zustand den betroffenen Sporttreibenden kaum noch zumutbar ist.
Aus diesem Grund strebt die S:ALZ eine Verbesserung dieser Situation dahin gehend an, dass geeignete Reinigungsgeräte beschafft werden. Die Dienstleister sind erneut und wiederholt, wo notwendig, auf die vertraglich geschuldeten Leistungen zu verpflichten und die Umsetzung auf geeignete Weise zu kontrollieren und gegebenen falls zu sanktionieren. Die Aufforderung an die Lehrerschaft, Missstände zu melden kann hierbei allerdings nur ein Baustein solcher Kontrollen sein. Denkbar wäre auch eine Onlineportal-Lösung für Nutzer, in dem Missstände dokumentiert werden können und diese Meldungen dann beispielsweise über ein „Ticketsystem“, an dem die betreffen den Dienstleister angeschlossen sind, abzuarbeiten wären. Als Einstieg jedoch sollten zunächst stichprobenartig, flächendeckend Begehungen stattfinden.

1.6. Aufstockung Schulsozialarbeit an Grundschulen oder Alternativen

Die Gesellschaft wandelt sich unumkehrbar. Die Herausforderungen steigen, insbesondere auch im Erziehungsauftrag an den Grundschulen.Es erscheint sinnvoll, die Schulsozialarbeit aufzustocken. Sollten für die Problemstellung andere Möglichkeiten effizienter erscheinen, etwa Anti-Aggressionstraining, bitten wir das aufzuzeigen. Wir beantragen die Springerstelle der Halbtags-Grundschulen auf 1,0 zu erhöhen und Ideen für dieGanztagesgrundschulen aufzuzeigen.